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Betteln und Hausieren veboten
..war früher an vielen Haustüren zu lesen. Die Bewohner dort wollten kein hohles Händchen sehen, noch Seife, Socken oder Hosenträger kaufen. Man war ja auch nie sicher, ob so eine zerlumpte Gestalt nicht plötzlich den Fuß in den Türspalt steckte oder gar aggressiv würde. Auch Staubsauger- Heilsbringer- und anderen Vertretern traute man nicht über den Weg. Heutzutage kommen außer  sinnstiftenden Telefonanbietern, Evangelikalen und der Sonnenaufgangspartei kaum mehr andere Gestalten an die Haustüre. Dafür stehen jetzt Bettler und Bettlerinnen – manchmal auch mit Leihbaby, meist jedoch mit Hunden – an Tramhaltestellen oder sitzen vor ehrwürdigen Geschäften ganz einfach auf dem Boden. Manche starren stoisch vor sich hin, andere grüßen freundlich und erbitten Kleingeld. Mehr oder weniger musisch Begabte blasen auf einer Flöte oder halten mit beiden Händen eine Ziehharmonika, der sie einzelne Töne oder mehr oder weniger erkennbare Melodien entlocken. Kein schöner Anblick. Nun soll diesem Treiben ein Ende gesetzt werden. Betteln bei Buße verboten! Was macht aber ein Bettler, der zum Beispiel 50.- Franken erbettelt hat und damit eine Buße von Fr.100.- bezahlen soll? Darf er dann bis zum Betrag von 100.- Franken weiterbetteln, um die Buße bezahlen zu können? Fragen über Fragen
@Hans Suter

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